Wenn Sie staatlichen Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld II („Hartz IV“), Grundsicherung, Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten gehören Sie zum Personenkreis, an den wir Lebensmittel weitergeben können.
Wenn Sie staatlichen Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld II („Hartz IV“), Grundsicherung, Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten gehören Sie zum Personenkreis, an den wir Lebensmittel weitergeben können.
Auch Personen, die keine staatlichen Sozialleistungen erhalten, aber nur über ein niedriges Einkommen verfügen, können unsere Kunden werden.
Einmalig muss ein Antrag gestellt werden. In den Ausgabestellen erhalten Sie ein Antragsformular, das Sie ausgefüllt, unterschrieben und mit Ihren Einkommensunterlagen dort auch wieder abgeben können. Die Berechtigung wird schnell und unkompliziert von uns festgestellt. Wenn Ihre Berechtigung feststeht, stellen wir Ihnen eine Kundenkarte aus. Die Kundenkarte bringen Sie bitte bei jedem Einkauf mit.
In Quakenbrück, Friedrichstraße 14: Freitag von 13.00 bis 17.00 Uhr
In Essen i.O., Schulzentrum Magordestraße: Mittwoch von 14.00 bis 15:30 Uhr
In Menslage, Schewenwiese 13 (AWO), Donnerstag 11:00 bis 12:00 Uhr
In Bersenbrück, Bahnhofstraße 41: Mittwoch von 13.00 bis 17.00 Uhr